Neue Corona-Hilfen für Sozialunternehmen
Neue Corona-Hilfen für Sozialunternehmen
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch für Sozialunternehmen heftig zu spüren. Wie wir in diesem Blogartikel berichtet haben, sieht sich fast die Hälfte der Social Entrepreneurs von der Krise in ihrer Existenz bedroht. Und die meisten staatlichen Unterstützungsprogramme greifen nicht!
Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung zwei neue Hilfsprogramme vorgestellt, die auch von Sozialunternehmen genutzt werden können. Außerdem hat Phineo den Aufbau einen Hilfsfonds für die Zivilgesellschaft gestartet. Diese drei Programme stellen wir hier näher vor:
Überbrückungshilfe für besonders betroffene Branchen
Dieses befristete Zuschussprogramm der Bundesregierung soll besonders betroffene Branchen unterstützen, die einen nachweislichen Umsatzrückgang in der Corona-Krise verzeichnet haben. Antragsberechtigt sind in erster Linie kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbständige, aber auch gemeinnützige Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt aktiv sind.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- 60%ige Umsatzrückgänge in den Monaten April und Mai 2020: Euer Umsatz muss in diesen Monaten zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 gesunken sein. Bei jungen Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet worden sind, betrachtet man die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich.
- Bei gemeinnützigen Unternehmen zählen auch Förderungen und Spenden zu den zu berechnenden Umsätzen
- Die Überbrückungshilfe kann für insgesamt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden, was durch Eure Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder vereidigte Buchprüfung erfolgen muss.
Alle relevanten Informationen sowie den Zugang zum Online-Antrag, der seit einer Woche freigeschaltet ist, findet Ihr hier.
Sonderkreditprogramm für gemeinnützige Organisationen
Wir haben oft kritisiert, dass gemeinnützige Organisationen grundsätzlich von den Sonderkrediten der KfW im Rahmen der Corona-Krise ausgeschlossen sind. Deswegen sehen wir den Beschluss der Bundesregierung, ein Kreditprogramm speziell für gemeinnützige Organisationen aufzusetzen, durchaus positiv. Zwar bieten Kredite auch die Gefahr einer Überschuldung und sind für viele Sozialunternehmen mit geringen Margen nur sehr bedingt nutzbar. Aber mit den richtigen Konditionen können langfristige Darlehen auch Sozialunternehmen die notwendige Liquidität in Krisenzeiten bringen.
Das vor vier Wochen beschlossene Sonderkreditprogramm sieht vor, dass dafür bis zu 1 Milliarde Euro öffentlicher Mittel als KfW-Kredite in den gemeinnützigen Sektor fließen können. Die Kreditvergabe wird über die Länderfinanzinstitute abgewickelt, vermutlich unter folgenden Voraussetzungen:
- 80% Haftung über den Bund, bis zu 100% über die Länder
- Ermöglicht werden sollen tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und Stundungen.
- Die Darlehen können bis Ende des Jahres vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000 Euro
Leider ist noch nichts zu den genauen Zinskonditionen und weiteren Haftungsbedingungen bekannt. Die genauen Voraussetzungen und Kriterien werden von den Landesförderbanken vermutlich unterschiedlich festgelegt. Da befürchten wir, dass die meisten Sozialunternehmen es schwer haben werden, die notwendigen Sicherheiten für die Kreditvergabe zu erfüllen. Ärgerlich ist es, dass nun anscheinend wieder viel Zeit verstreicht, bis aus der Ankündigung eine konkrete Möglichkeit der Finanzierung wird.
Corona-Hilfsfonds – Gemeinsam für eine starke Zivilgesellschaft
Neben den neuen öffentlichen Hilfen, deren Wirksamkeit für den Social Entrepreneurship Sektor noch offen ist, hat auch SEND Mitglied Phineo einen Hilfsfonds gestartet. Mit diesem soll gemeinnützigen Organisationen, die durch Corona in ihrer Existenz bedroht sind, rasch und nachhaltig geholfen werden.
Gefördert werden sollen Organisationen,
- deren Angebot für Zielgruppen wichtig ist, die besonders stark von Corona betroffen sind (z.B. obdachlose Jugendliche, depressive Menschen)
- deren Projektarbeit coronabedingt nicht umsetzbar war (z.B. Besuche bei Familien schwer kranker Kinder)
- deren bedrohliche finanzielle Situation coronabedingt entstanden ist
- deren Erhalt nachhaltig möglich ist
- die mehrheitlich privat finanziert sind (durch Zuwendungen von Stiftungen, Unternehmen, Privatpersonen oder durch den Zweckbetrieb)
- die andere Unterstützungsangebote soweit möglich bereits in Anspruch genommen haben (z.B. Kurzarbeit)
- die eine grundsätzlich wirkungsorientierte Arbeit und transparente Berichterstattung belegen können
Der Fonds findet sich aktuell noch im Aufbau – eine Antragstellung und erste Ausschüttungen sollen aber noch in diesem Sommer möglich sein. Alle Informationen dazu findet Ihr hier.
Welche Erfahrungen macht Ihr mit diesen neuen Corona-Hilfen? Sind Sie nützlich für Eure Organisationen in Zeiten der Krise? Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen an info@send-ev.de!
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