Unser rechter, rechter Platz ist leer, wir wünschen uns die Bundesregierung her!
Unser rechter, rechter Platz ist leer, wir wünschen uns die Bundesregierung her!
Wir haben einen Brief geschrieben, denn für das Jahr 2023 wünschen wir uns die Bundesregierung als starken Partner für aktives #GemeinsamWirken. In vier konkreten Forderungen zeigen wir auf, welche Maßnahmen nötig sind, damit der Social Entrepreneurship Sektor überleben, sich entwickeln und skalieren kann.
Frohes Neues! Alles Gute im neuen Jahr! Das haben wir viel gewünscht und gehört in den letzten Tagen. Richtig so. Denn auch wir wünschen uns, dass 2023 besser wird als die beiden letzten Jahre. Viele Sozialunternehmen haben einen langen Atem gezeigt, es durch die Corona-Krise geschafft und versucht, trotz steigender Kosten, weiter zu machen mit ihrer Vision für bestehende und zukünftige Herausforderungen Lösungen zu bieten. Doch aus Gesprächen und den Ergebnissen unserer Umfrage wissen wir, vielen Sozialunternehmen geht es nicht gut – und die Bundesregierung handelt nicht entschieden genug! Die Regierung, die zum Antritt Aufbruch und Fortschritt wagen wollte und wichtige Punkte für Social Entrepreneurship und Soziale Innovationen im Koalitionsvertrag verankert hat. Sie bietet den Akteuren aktuell nicht die Maßnahmen, die nötig sind, damit die so dringende sozial-ökologische Transformation vorangetrieben wird.
#transformationisNOW
Selbst auf das von der Vorgängerregierung im Dezember 2020 angekündigte React Programm, das für Mitte 2021 Förderung versprach, warten Sozialunternehmer:innen und ihr Ökosystem unterstützenden Akteure noch immer.
Deshalb haben wir einen Brief ans Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und ans Bundesministerium für Bildung und Forschung geschrieben – mit vier konkreten Forderungen für 2023! Denn nur mithilfe der entschiedenen Umsetzung dieser Punkte können sozialunternehmerische und sozial-innovative Lösungen in Deutschland kurzfristig überleben, sich mittelfristig entwickeln und langfristig skalieren.
Für 2023 wünschen wir uns die Bundesregierung als starken Partner an unserer Seite für ein aktives #GemeinsamWirken!
Social Entrepreneurship in 2023: Akuter Handlungsbedarf zur Nutzung des Lösungspotentials
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
sehr geehrte Frau Bundesministerin,
unsere Gesellschaft und Wirtschaft stehen vor immensen Herausforderungen. Neben langfristigen Krisen wie Klimawandel, Fachkräftemangel und demographischem Wandel treten akute Krisen wie die COVID-Pandemie und Putins Angriffskrieg sowie deren massive Folgelasten. Hier setzen sozialunternehmerische und sozial-innovative Akteure unmittelbar an: Sie entwickeln und skalieren innovative und wirksame Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. Gleichzeitig sind diese Akteure durch die Krisen in drastischer Weise betroffen.
Das heißt: Gerade solche Unternehmen und Initiativen, die aktiv unsere gesellschaftlichen Probleme adressieren und gemeinsam mit anderen Stakeholdern an wirksamen Lösungen arbeiten, leiden am stärksten unter dem Wegbrechen von Nachfrage, Förderung und Unterstützung.
Die aktuellen existenziellen Herausforderungen gewähren uns keinerlei weiteren Aufschub.
- Sozialunternehmen aller Art stehen vor zugespitzten Finanzierungsherausforderungen. Ein Drittel sieht die eigene Geschäftsfähigkeit erheblich gefährdet. Markttätigen Sozialunternehmen brechen Einnahmen weg, weil positive Wirkung und sozial-ökologische Nachhaltigkeit am Markt in Krisenzeiten zum Wettbewerbsnachteil werden. Gemeinnützigen Sozialunternehmen brechen Spenden und Förderungen weg. Sozialunternehmen generell fehlt es auf allen Stufen an geeigneten Finanzierungsinstrumenten, was zusätzlich durch den verengten Fokus und die mehrjährige Verzögerung des eigentlich für Mitte 2021 angekündigten „React with Impact“ Programms verschärft wird.
- Sozial-innovative Initiativen und Projekte stehen gleichermaßen vor finanziellen Herausforderungen. Staatliche wie private Geber:innen fahren ihr Engagement zurück. Die Unterstützungsstrukturen insgesamt halten nicht annähernd mit den wachsenden Herausforderungen Schritt.
Gleichzeitig liegt ein Schlüssel zur besseren Bewältigung der Krisen, zur Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz und zur Sozial-ökologischen Transformation in der Stärkung von Sozialen Innovationen und Sozialunternehmertum. Die Bundesregierung muss jetzt durch gezielte und wirkungsvolle Maßnahmen das Potential dieses Ökosystems für unser Gemeinwohl und die Transformation der Wirtschaft insgesamt nutzen.
Drei Beispiele zur Verdeutlichung:
- Sozialunternehmen bauen wirksame Brücken zur besseren Integration von Geflüchteten und benachteiligten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt (Beispiele: JOBLINGE und MUT Academy)
- Sozialunternehmen schaffen neue und wirksame Angebote zum präventiven Schutz und zur Verbesserung der physischen und mentalen Gesundheit. (Beispiele: discovering hands und krisenchat)
- Sozialinnovator:innen entwickeln und skalieren klimapositive Lösungen für alltägliche Herausforderungen in vielfältigen Sektoren und Kontexten (Beispiele: Africa GreenTec und Ecosia)
Aber: Der Status Quo der Unterstützung durch die Bundesregierung ist ungenügend. Der Koalitionsvertrag der Ampel enthält wichtige Punkte, doch die Umsetzung verläuft bisher äußerst schleppend. In der Konsequenz ergibt sich aus der aktuellen Situation dringender Handlungsbedarf. Mit Blick auf das Jahr 2023 und die verbleibende Legislaturperiode fordern wir konkret in den folgenden vier Bereichen wirksame Fortschritte und Ergebnisse:
Strategie für Soziale Innovation und Social Entrepreneurship
Die Bundesregierung finalisiert zügig die Strategie für Soziale Innovation und Social Entrepreneurship, die mithilfe von konkreten und messbaren Maßnahmen die Rahmenbedingungen spürbar verbessert. Die Umsetzung der Strategie – getragen und implementiert durch alle thematisch relevanten Bundesministerien – startet Mitte 2023 mit klaren KPIs und festen Meilensteinen.
Verbesserte Finanzierung
Die Bundesregierung stellt die verbesserte Finanzierung von Sozialen Innovationen und Sozialunternehmertum (u.a. über die Umsetzung der Strategie) sicher. Das Augenmerk liegt insbesondere auf kurzfristig finanzwirksamen Maßnahmen. Die Öffnung von etablierten Instrumenten (z.B. INVEST-Zuschuss) und die Neuschaffung von zielgerichteten Finanzierungs- und Förderinstrumenten gehen dabei Hand in Hand. Auch die Verstetigung von erfolgreichen Programmen wird geprüft. Die Bundesregierung sichert die Umsetzung der anvisierten Maßnahmen über die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel langfristig ab. Konkrete Bestandteile einer verbesserten Finanzierungs- und Förderlandschaft sind u.a.:
- Niedrigschwellige Innovations- und Gründungsförderung für Sozialinnovator:innen und Sozialunternehmer:innen (analog zu Programmen wie EXIST oder Prototype Fund)
- Matching- und Ko-Finanzierungs-Instrumente für etablierte Akteure, die echte Anreize zur Hebelung zusätzlicher Ressourcen durch andere Sektoren und Akteure schaffen (u.a. ein Co-Impact Investment-Fonds für geduldiges Kapital und ein Crowdfunding-Matching-Fonds zur Hebelung zivilgesellschaftlicher Unterstützung).
- Effektive, längerfristige Unterstützung thematischer und regionaler Ökosysteme für Soziale Innovationen und Sozialunternehmertum, indem durch kompetente Intermediäre der passende Rahmen für eine wirkungsorientierte Professionalisierung geschaffen wird.
Integration in bestehende Institutionen, Strategien und Systeme
Die Bundesregierung verstetigt und verknüpft Unterstützungsstrukturen durch die Integration in bestehende Institutionen, Strategien und Systeme. Die strukturelle Berücksichtigung, z.B. bei der Start-Up-Strategie oder im Entstehungsprozess der DATI wird sich nicht auf die oberflächliche Erwähnung beschränken, sondern mit klaren Verpflichtungen einhergehen. Eine solche Chance könnte die Erweiterung der SPRIND um den Schwerpunkt soziale Sprunginnovationen sein. Auch bei der Transformation des Vergaberechts und der Schaffung einer neuen Rechtsform in Verantwortungseigentum wird durch wirksame Berücksichtigung von sozial-innovativen und sozialunternehmerischen Akteuren ihr Potential für die sozial-ökologische Transformation voll entfaltet.
Nutzung von Nachrichtenlosen Vermögen zur Förderung sozial-innovativer Lösungen
Die Bundesregierung schafft die gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Nachrichtenlosen Vermögen zur Förderung sozial-innovativer Lösungen noch in dieser Legislaturperiode. Um die Wirksamkeit der Instrumente sicherzustellen, werden einzelne Maßnahmen, die zukünftig über die Nutzung von Nachrichtenlosen Vermögen finanziert werden, noch in diesem Jahr pilothaft implementiert.
Die entschiedene Umsetzung dieser vier Maßnahmenpakete ist ein enorm wichtiger Schritt, um kurzfristig die Existenz von sozialunternehmerischen und sozial-innovativen Lösungen in Deutschland zu sichern und längerfristig deren Potentialentfaltung sicherzustellen.
Zur Konkretisierung und Rücksprache stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf ein erfolgreiches #GemeinsamWirken im Jahr 2023.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Konzok, Vorstandsvorsitzende
Daniela Deuber, Geschäftsführerin
Arnd Boekhoff, Vorstand
sowie der gesamte Vorstand des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V.
Unser Brief an Herrn Dr. Robert Habeck und Frau Bettina Stark-Watzinger
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