Veröffentlichung der 2. Auflage des Reformvorschlags zur Verwendung nachrichtenloser Vermögenswerte

12.11.2020

Veröffentlichung der 2. Auflage des Reformvorschlags zur Verwendung nachrichtenloser Vermögenswerte

Nach der Ver­öf­fent­li­chung der 1. Auflage zu unserem Reform­vor­schlag für die Ver­wen­dung nach­rich­ten­lo­ser Ver­mö­gens­wer­te als Finan­zie­rungs­quel­le für soziale Inno­va­tio­nen im Oktober 2019 wurde in den Medien viel und durch­gän­gig positiv berichtet:

Han­dels­blatt I n‑tv I Spiegel online I Tages­spie­gel I Eco­re­por­ter I Buten un Binnen I Per­spec­ti­ve Daily I NRZ I Deutsch­land­funk Nova I ZEIT I West­deut­sche Zeitung

Wir sind der Meinung, dass gerade in den Zeiten der Corona-Krise soziale Inno­va­tio­nen aktu­el­ler und wich­ti­ger denn je für die Lösung unserer gesell­schaft­li­chen Her­aus­for­de­run­gen sind. Egal ob Kli­ma­wan­del, digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on, demo­gra­fi­scher Wandel oder soziale Spal­tung – die Pro­ble­me unserer Zeit brau­chen drin­gend krea­ti­ve Lösun­gen mit sozia­lem Impact! Die Finan­zie­rung für die Gestalter*innen dieser sozia­len Inno­va­tio­nen ist aber trotz mehr­fa­cher Zusage der Politik bisher nicht ernst­haft umge­setzt worden. Der Vor­schlag, nach­rich­ten­lo­se Ver­mö­gens­wer­te in einen Social Impact Fonds zu über­füh­ren, der soziale Inno­va­tio­nen fördert, bietet dafür die per­fek­te Lösung – und das ohne die Steuerzahler*innen zusätz­lich zu belasten.

Wie funk­tio­niert diese Idee genau?

Was ist neu?

Mit der 2. Auflage unseres Berichts wollen wir erhal­te­ne Reak­tio­nen auf die 1. Auflage ver­ar­bei­ten und haben diesen daher um fol­gen­de Punkte erweitert:

  • Einen Über­blick über die Lage in Japan, Italien und den USA (konkret: Kalifornien)
  • Eine prä­zi­se­re Dar­stel­lung des Status quo in Deutsch­land, was (angeb­lich) vor­han­de­ne Ver­fah­ren zur Detek­ti­on nach­rich­ten­lo­ser Ver­mö­gens­wer­te betrifft
  • Eine noch prä­zi­se­re Aus­for­mu­lie­rung des Systems des Social Impact Fonds und seiner Funktionsweise

Wir sind über­zeugt, dass die Ein­füh­rung eines Social Impact Fonds bereits vor der Corona-Krise der rich­ti­ge Weg war, in der jet­zi­gen Situa­ti­on jedoch noch bedeu­ten­der ist. Wir brau­chen eine finan­zi­el­le Infra­struk­tur für soziale Inno­va­tio­nen, die zur Kri­sen­be­wäl­ti­gung einen wich­ti­gen Beitrag leisten und echte Wirkung erzie­len können, gerade wenn man die gesell­schaft­li­chen Fol­ge­kos­ten der Corona-Krise ins Auge fasst. Daher ist es unver­ständ­lich, dass die Gelder nach­rich­ten­lo­ser Assets nicht pro­duk­tiv ein­ge­setzt werden, solange und soweit das Eigen­tums­recht von den Kund*innen nicht geltend gemacht wird.

„Gerade in Zeiten der Corona-Krise ist die Finan­zie­rung sozia­ler Inno­va­tio­nen für den Zusam­men­halt unserer Gesell­schaft und die Lösung der anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen unab­ding­bar. Drin­gend benö­tig­tes Kapital auf „toten“ Konten nicht zu nutzen, wäre fatal für unsere Zukunft.“

Markus Sauerhammer, 1. Vor­stand, SEND

Von internationalen Best-Practice Beispielen profitieren

Da bereits alle anderen G7-Staaten sowie 46 Prozent der OECD-Länder gesetz­li­che Rege­lun­gen für die Ver­wen­dung nach­rich­ten­lo­ser Ver­mö­gens­wer­te haben, können wir in Deutsch­land von einem großen Erfah­rungs­schatz pro­fi­tie­ren. In anderen Ländern werden die „ver­ges­se­nen“ Gelder pro­duk­tiv genutzt. So finan­ziert Japan darüber Lösun­gen für die Her­aus­for­de­run­gen einer altern­den Gesell­schaft. In Groß­bri­tan­ni­en trans­fe­rie­ren Banken das Geld nach­rich­ten­lo­ser Konten an einen Fonds, der über aus­rei­chen­de Mittel verfügt, um Rück­for­de­run­gen von Kontoinhaber*innen jeder­zeit zu erfül­len und über­schüs­si­ge Gelder als sozia­les Inves­ti­ti­ons­ka­pi­tal nutzt. Um von anderen zu lernen, haben wir in dem vor­lie­gen­den Bericht fünf Staaten und deren unter­schied­li­che Systeme anhand der fol­gen­den vier Haupt­kri­te­ri­en aus­führ­lich analysiert:

  • Rechts­sys­tem
  • wirt­schaft­li­che Ergebnisse
  • soziale Effekte
  • Ver­wal­tungs­sys­tem (Port­fo­lio­ma­nage­ment)

Auf diese Weise haben wir die Über­trag­bar­keit der ein­zel­nen Länder-Modelle auf Deutsch­land unter­sucht und bewer­tet. Hierbei zeigt sich, dass ins­be­son­de­re das Ver­ei­nig­te König­reich sowie Japan als Best-Prac­ti­ce-Bei­spie­le für eine deut­sche Lösung her­an­ge­zo­gen werden sollten.

Die Zukunft in die Hand nehmen

Die öffent­li­che Dis­kus­si­on um die Initi­ie­rung eines Social Impact Fonds hat auch vor der Politik nicht Halt gemacht. Das Poten­ti­al wurde erkannt und der Vor­schlag, nach­rich­ten­lo­se Ver­mö­gen­wer­te als Finan­zie­rungs­quel­le sozia­ler Inno­va­tio­nen zu nutzen, wurde auch im Impuls­pa­pier Soziale Inno­va­tio­nen des High­tech-Forums der Bun­des­re­gie­rung aufgenommen:

“Eine weitere Finan­zie­rungs­quel­le können nach­rich­ten­lo­se Konten sein. Deren Gut­ha­ben würden auf einen staat­li­chen Fonds über­tra­gen und aus den Erträ­gen, ähnlich wie in Groß­bri­tan­ni­en, soziale Inno­va­tio­nen nach­hal­tig geför­dert werden.”

Impuls­pa­pier Soziale Inno­va­tio­nen, High­tech-Forum der Bundesregierung

Unser Vor­schlag wurde außer­dem von meh­re­ren Par­tei­en positiv auf­ge­grif­fen. So hat z.B. Bündnis 90/Die Grünen eine kleine Anfrage in den Bun­des­tag und die FDP einen Antrag zu nach­rich­ten­lo­sen Ver­mö­gens­wer­ten in den Finanz­aus­schuss des Bun­des­ta­ges eingebracht.

Auch der Bun­des­tag setzte sich mit dem Thema aus­ein­an­der und ver­ab­schie­de­te am 29. Mai 2020 den Antrag “Soziale Inno­va­tio­nen stärker fördern und Poten­zia­le effi­zi­en­ter nutzen“ von CDU/CSU und SPD. Dieser enthält auch die Auf­for­de­rung an die Bun­des­re­gie­rung, “die För­de­rung sozia­ler Inno­va­tio­nen im Rahmen der High­tech-Stra­te­gie und unter Berück­sich­ti­gung der vom High­tech-Forum gege­be­nen Impulse vor­an­zu­trei­ben, eine Defi­ni­ti­on für Sozi­al­un­ter­neh­men zu erar­bei­ten sowie ein res­sort­über­grei­fen­des Konzept für die För­de­rung von sozia­len Inno­va­tio­nen und Sozi­al­un­ter­neh­men zu ent­wi­ckeln”. In der Debatte selbst wurde sich an unter­schied­li­chen Stellen auf eine Nutzung nach­rich­ten­lo­ser Ver­mö­gens­wer­te als Finan­zie­rungs­quel­le für soziale Inno­va­tio­nen bezogen.

Wir freuen uns über die aktu­el­le Aus­schrei­bung eines Rechts­gut­ach­tens zur Klärung der gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen in Deutsch­land vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bildung und For­schung. Damit erfährt das Thema nun die benö­tig­te poli­ti­sche Auf­merk­sam­keit und der erste Stein für eine ernst­haf­te Rea­li­sie­rung ist ins Rollen gekom­men. Jetzt liegt es an der Politik sich zügig an eine kon­kre­te Umset­zung zu machen und damit für inno­va­ti­ve Lösun­gen unserer  großen Her­aus­for­de­run­gen endlich die benö­tig­ten Finan­zie­rungs­in­stru­men­te  zu schaffen!

Ein herz­li­cher Dank geht neben den vielen Unterstützer*innen vor allem auch an unsere Mitherausgeber*innen Ashoka Deutsch­land, Bun­des­in­itia­ti­ve Impact Inves­t­ing, PHINEO, Stif­ter­ver­band für die deut­sche Wis­sen­schaft und dem Verband Deut­scher Erben­er­mitt­ler (VDEE).

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